• Energieberatung und ISFP
  • KfW 
  • BAFA
  • Baubegleitung 
  • Energieausweis
  • Heizlastberechnung

 

Achtung: Wenn eine staatliche Förderung erwünscht ist, muss die Förderung noch vor Auftragsvergabe beantragt werden.

 

Energieberatung:

Die Energieberatung wird in der Regel als ISFP durchgeführt, jedoch ist es auch möglich eine freie Beratung auf Honorarbasis zu erhalten.

 

ISFP:

Der individueller Sanierungsfahrplan (ISFP) ist ein Fahrplan vom Bestandsgebäude zu einem KfW Haus. Hier wird der IST-Zustand von dem Wohngebäude aufgenommen, berechnet und analysiert.

Durch diese Berechnung wird klar, wie groß die Differenz vom aufgenommenen Gebäude zu einem KfW-Haus ist. Um diese Lücke zu schließen werden Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen, die der Kunde (Hausbesitzer) durch Sanierungsmaßnahmen in 2-5 Schritten erreichen kann.

In den Sanierungsschritten wird auch dargestellt, wo Energieverluste reduziert werden müssen und welche Gesetzliche Vorgaben einzuhalten sind. Dazu gehören aber auch die Energiegewinne, die durch die Heizung oder der Sonne entstehen.

Der ISFP unterstützt den Hausbesitzer bei seinen Sanierungsentscheidungen.

Durch die Energieberatung (ISFP) erhält der Kunde einen zusätzlichen Bonus von 5% bei den förderfähigen Maßnahmen von KfW und BAFA.

Diese Energieberatung (ISFP) selbst wird bis zu 80% vom Staat gefördert.

 

KfW:

Das Kreditinstitut für Wiederaufbau (KfW) ist eine staatliche Organisation, die Förderungen und Kredite für viele Maßnahmen zur Verfügung stellt. Im Bereich der Immobilen und der Energetischen Maßnahmen sind finanzielle Zuschüsse und Kredite möglich.

Der Energieberater unterstützt den Hausherrn/Kunden im Falle einer Förderung mit Kredit und Förderzuschuss. Hier reicht der Kunde selbst, nachdem der Energieberater den Antrag unterschrieben hat, das Formular bei (s)einer Bank ein um ein Kredit für die Maßnahme(n) zu erhalten. Die Bonität des Kredites wird von der (Haus-)Bank geprüft. Der Zuschuss wird nach Zusage mit dem Kredit verrechnet.

 

BAFA:

Das Bundesamt für Warenwirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt den Hausbesitzer/Kunden bei den Energetischen Maßnahmen die nur mit Zuschuss und Eigenkapital umgesetzt werden. Hier muss der Zuschussantrag vor der Auftragsvergabe eingereicht werden. Der Kunde muss in Vorleistung gehen, und im Falle der Zusage wird die Förderung im Nachhinein ausgezahlt.

 

Baubegleitung:

Die Baubegleitung des Energieberaters ist KEINE BAULEITUNG, er unterstützt lediglich den Bauherrn bei der energetischen Sanierung und bei der Umsetzung der vorgegebenen gesetzlichen und förderfähigen Maßnahmen.

 

Energieausweis:

Es gibt in Deutschland zwei Arten von Energieausweisen für Wohngebäuden. Der eine ist auf Basis des Verbrauchs ermittelt und erstellt worden, der zweite ist ein errechneter Bedarfs-Wert. 

Jeder Energieausweis sollte eine Registriernummer haben, leider gibt es online einige Anbieter, die hier Missbrauch treiben.

Der Verbrauchsnachweis wird auf Basis des verbrauchten Energie in Form von Gas, Öl, Holz, Strom etc erstellt. 

Der Bedarfsausweis wird auf Grundlage des Hauses errechtnet. Dazu gehört die beheizte Fläche sowie die Hüllfläche des beheizten Wohnraumes.

 

Heizlastberechnung:

Jedes Wohngebäude wird in Räumen unterteilt. Jeder beheizter Raum benötigt eine Heizfläche (Heizkörper, Fussbodenheizung...), diese Unterscheiden sich von Raum zu Raum, weil die Wohnfläche, die Hüllfläche (Fester, Wand) und die Himmelsrichtung sich unterscheidet.

Deshalb sollte für jeden Raum die Heizlast berechnet werden, so dass der Heizungstechniker die Heizkörpern richtig auswählen kann. Nachdem die Heizkörper ausgewält und eingebaut worden sind, ist ein Hydraulischer Abgleich notwendig um die restlichen Unterschiede abzugleichen.

Das Ziel ist, dass alle Räume gleich warm werden, und dass die Heizungsanlage nicht unnötig zu hoch heizt.